Maßnahmen gegen den Klimawandel - der EU-Emissionshandel und das 2°-Ziel

Klimawandel, Emissionen, Preisobergrenzen – diese Begriffe hängen irgendwie miteinander zusammen. Was der Klimawandel für uns und unseren Planeten bedeutet, ist uns bereits klar: Die Gletscher schmelzen, der Meeresspiegel steigt und weltweite Wetterextreme nehmen zu. Doch mit den ökologischen Folgen wächst auch der Druck auf die Politik, die globale Erderwärmung zu stoppen und einheitliche Lösungen zu finden. Insofern wird der Klimawandel immer mehr zu einem globalpolitischen Problem. Für uns kritische Konsumierende ist dieses Thema besonders wichtig. Denn wenn die Industrieländer dazu aufgefordert werden, gemeinsam gegen den Klimawandel vorzugehen, dann sind nicht nur oberste politische Akteure gefordert entsprechende Lösungen für die Senkung von Treibhausgasen zu finden, sondern auch jede und jeder Einzelne. Um dir einen kurzen Überblick zu geben, wie bisher gegen den Klimawandel gehandelt wurde und welche Rolle Emissionen spielen, wird der Fokus auf wichtige Ereignispunkte wie das Kyoto-Protokoll oder das „Zwei-Grad-Ziel“ gelegt.

Das Kyoto-Protokoll von 1997

In der Chronologie der internationalen Klimaverhandlungen galten in den 90er-Jahren zwei Termine als wichtige Grundsteine für erste global-politische Kalküle. Zum einen die im Jahr 1992 beschlossene Klimarahmenkonvention „United Nations Framework Convention on Climate Change“ (UNFCCC), welche als Ziel eine allgemeine Stabilisierung von Treibhausgaskonzentrationen festlegte. Im Zuge dieser Verhandlungen folgte im Jahr 1997 das berühmte Kyoto-Protokoll als das erste und bis heute einzige rechtlich bindende Abkommen über Emissionsbegrenzungen. Die Industriestaaten verpflichteten sich dabei zur Reduzierung der nationalen Treibhausgasemissionen bis zum Zeitraum von 2008-2012 von mindestens fünf Prozent gegenüber dem Wert von 1990 (Vgl. BMUB 2015). Das heißt: Zwischen 1990 und 2012 sollen alle Industriestaaten ihre Emissionen reduzieren. Für die damaligen 15 Mitgliedstaaten der EU war für diesen Zeitraum sogar eine Reduktion von insgesamt acht Prozent vorgesehen. Im Zuge der Globalisierung und wachsenden Industrie waren diese Reduktionsziele im Vergleich zu heute relativ gering. Mittlerweile legten die EU-Staats- und Regierungschefs weitere Ziele fest: Bis 2020 sollen die EU-weiten Emissionen um zwanzig Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 senken, während bis 2030 mindestens vierzig Prozent angestrebt werden.[1] Damit stellt das Kyoto-Protokoll einen Beginn der ersten Maßnahmen gegen den Klimawandel dar. 

Was ist der europäische Emissionshandel und wie funktioniert er?

Als ein zentrales Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, stellt das von der europäischen Union im Jahr 2005 eingeführte Emissionshandelssystem (EHS) einen ersten Versuch dar, der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken. Als große Wirtschaftsunion, mit über 500 Millionen Einwohnern, sieht sich die EU als zentralen Vorreiter gegenüber anderer Industriestaaten, insbesondere neben der USA und China. Ziel des EHS ist es, den nach dem berühmten „Kyoto-Protokoll“ von 1997 vereinbarten Reduktionsziele nachzukommen, indem die EU-weiten Emissionen drastisch gesenkt werden. Das EHS funktioniert nach dem „Cap-and-Trade“-Prinzip: Hier nach wird zunächst eine maximale Menge an Emissionen in Form einer Obergrenze (Cap) festgelegt. Jedes Unternehmen, dass jegliche Treibhausgase ausstößt, muss so gesehen bezahlen, indem man sich eine Menge an Emissionen "erkauft". Die festgelegte Emissionsmenge wird dabei in handelbare Zertifikate aufgeteilt, wobei ein Zertifikat für den Ausstoß von einer Tonne CO2 steht. Wenn Unternehmen A also 300 Tonnen CO2 emittiert, muss es sich 300 Zertifikate erkaufen. Die Obergrenze sorgt dafür, dass CO2 immer knapper und rarer wird und sich durch den Handel (Trade) über Angebot und Nachfrage ein Preis für die jeweiligen Zertifikate bildet. Beteiligt sind heute mehr als 11.000 Energie- und Industrieanlagen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Somit deckt das EHS rund 45% der gesamten Emissionen in der EU ab. [2]

Das „Zwei-Grad-Ziel“

Der Klimagipfel von Paris im Jahr 2015 konkretisierte die Ziele des Kyoto-Protokolls. Als Fernziel legten die verantwortlichen Industriestaaten fest, die globale Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten, wobei die Staaten ihre Energiepolitik individuell verändern sollen. Explizit ausgedrückt heißt es, dass sie möglichst nahe aus Kohle, Öl und Gas aussteigen und auf grüne Energie (Windräder, Solarstrom und Wasserkraft) umsteigen müssen. Die wesentliche Botschaft des Gipfels lautete: Der Klimawandel ist Realität. Inwiefern das EHS und der Emissionshandel dazu beitragen sollen, wird stetig verhandelt. Schließlich kann das EHS immer noch als ein fortschreitender Entwicklungsprozess und nicht als vollendetes System angesehen werden. Denn eine langfristige Planungssicherheit konnte von der Europäischen Kommission noch nicht vorgewiesen werden.

Weitere Informationen rund um den Emissionshandel


[1] Europäische Kommission (2016): Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, Klimapolitik, http://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2030/indexde.htm

[2] Europäische Kommission (2016): The EU Emissions Trading System (EUETS), Climate Action, http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htm